Die Pflegestufen

Rentner - flickr/Photocapy
Um die Leistungen der Pflegestufe 1 beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Eine Krankheit oder Behinderung muss vorliegen durch die der Patient regelmäßig und auf Dauer (mind. 6 Monate) Hilfe bei der Verrichtung des täglichen Lebens benötigt. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in Pflegestufen eingeteilt. Ausschlaggebend für die Eingruppierung in eine Pflegestufe ist der tägliche Zeitbedarf (in Minuten) für pflegerische Hilfen. Dazu zählen Zeiten für die Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettengänge, die Nahrungsaufnahme und die Begleitung zu diesen Tätigkeiten. Diese Zeiten werden auch als Grundpflege bezeichnet. Zusätzliche werden noch Zeiten für die hauswirtschaftliche Hilfe anerkannt.
Welche Pflegestufen gibt es?
Pflegestufe 1 – erheblich pflegebedürftige Patienten
In der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss der Hilfebedarf mindestens 90 Minuten betragen. Mehr als 45 Minuten entfallen dabei auf die Grundpflege. Für mindestens 2 Tätigkeiten aus einem oder mehreren Bereichen bedürfen mindestens einmal täglich der Unterstützung. Mehrfach pro Woche wird Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich nötig.
Pflegestufe 2 – schwerpflegebedürftige Patienten
In der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss der Hilfebedarf mindestens 180 Minuten betragen. Mindestens 120 Minuten entfallen dabei auf die Grundpflege. Für mindestens drei Mal täglich zu unterschiedlichen Tageszeiten wird Hilfe für verschiedene Tätigkeiten benötigt. Mehrfach pro Woche wird Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich nötig.
Pflegestufe 3 – schwerstpflegebedürftige Patienten
In der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss der Hilfebedarf mindestens 300 Minuten betragen. Mindestens 240 Minuten entfallen dabei täglich auf die Grundpflege. Die Hilfe wird vom Pflegebedürftigen rund um die Uhr, also auch nachts benötigt. Mehrfach pro Woche wird Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich nötig.
Wie werden Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt?
Bei der zuständigen Pflegekasse wird ein schriftlicher Antrag auf Pflegeleistungen gestellt. Die Pflegekasse kontaktiert den Medizinischen Dienst und es wird im Wohnbereich des Pflegebedürftigen ein Termin vereinbart. Ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes prüft ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit vorliegen und stellt die Pflegestufe fest. Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidungen recht bürokratisch getroffen werden. Streitpunkt bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit ist oft die voraussichtliche Dauer der notwendigen Pflege, da ein Pflegebedarf von mindestens 6 Monaten vorliegen muss. Bei der zeitlichen Erfassung und Eingruppierung der Tätigkeiten kannn es ebenfalls zu Differenzen kommen.
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